Informationen & Preise für Privatpatienten

Hier finden Sie alle wichtigen Information zu unseren Preisen und der Abrechnung für Privatpatienten

Unsere Preise für Privatpatienten / Selbstzahler

Hier finden Sie die aktuellen Preislisten (01.07.2025) für unsere Fachbereiche auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Da manche Privatversicherer die Kosten für Heilmittel nur teilweise übernehmen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, unsere Behandlungsvereinbarung samt Preisliste vorab bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. So können Sie frühzeitig abschätzen, welche Kosten Ihr Versicherer übernimmt.

Meine private Krankenkasse möchte nicht zahlen – nutzen Sie die rote Karte

Leider sind Rechnungskürzungen in den letzten Jahren kein Einzelfall mehr. Private Versicherer verweisen in ihrer Erstattungspraxis regelmäßig auf beihilfefähige Sätze oder ortsübliche Vergütungen, um Leistungsansprüche von Privatversicherten zu kürzen. Diese Argumentation wurde jedoch bis zum Bundesgerichtshof klar zurückgewiesen: sofern Ihr Vertrag mit der privaten Krankenkasse eine vollständige Übernahme Ihrer Heilmittelkosten vorsieht, ist eine Rechnungskürzung unzulässig.

Nutzen Sie die rote Karte über unsere Praxis

In den meisten Fällen haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel vollständig erstattet. Sprechen Sie uns bei einer Rechnungskürzung gerne in unserer Praxis an – über unsere Praxis steht Ihnen der Service „Rote Karte“ zur Verfügung. Ein kostenloser Service, über den Sie Ihren individuellen Erstattungsanspruch rechtlich unter www.privatpreise.de prüfen lassen können. 

Sie müssen hierfür u.a. das Schreiben der Privatversicherung zur Kürzung, die Rechnung unserer Praxis und Ihren Versicherungsvertrag beilegen. 

Was bedeutet Beihilfe?

Beihilfeberechtigte, etwa Beamte, bekommen einen Teil ihrer Krankheitskosten vom Staat bezuschusst. Für den verbleibenden Anteil müssen sie selbst vorsorgen.

Als Beihilfeberechtiger zahlen Sie in unserer Praxis den regulären Privatpreis. Da viele Beihilfesätze den Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen oder darunter liegen, schließen die meisten Beihilfeberechtigten deshalb eine private Zusatzversicherung ab (Restkostenversicherung), die Heilmittelkosten vollständig abdeckt.

Wie der Name bereits sagt, ist die Beihilfe lediglich eine Unterstützung. Über Eigenbeteiligungen des Beihilfeberechtigten erklärt das Bundesinnenministerium:

"Die Annahme, dass Beihilfeberechtigte keine Zuzahlungen zu leisten haben, entspricht grundsätzlich nicht der Rechtslage der Bundesbeihilfeverordnung. […] Die Höchstsätze für Heilmittel in der Bundesbeihilfeverordnung beinhalten daher bewusst keine vollständige Kostendeckung. Der den beihilfefähigen Höchstbetrag übersteigende Betrag entspricht […] der Eigenbeteiligung des Beihilfeberechtigten."

Werden Sie mit uns gesund